Ab dem 01. Januar 2020 greift ein kürzlich beschlossenes Entlastungspaket, das u. a. auch Betriebsrentner betrifft, und die bAV noch attraktiver macht.

Die Koalition beschloss die Einführung eines neuen Freibetrags in Höhe von 159,25 Euro, für den keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten sind.
Bisher galt, dass ab Überschreitung der Freigrenze der Krankenkassenbeitrag auf die komplette Rente zu entrichten ist. Zukünftig wird der Freibetrag von der Betriebsrente abgezogen und lediglich der Differenzbetrag ist maßgeblich für die Höhe des Krankenkassenbeitrags.