Gut für Immobilienbesitzer, schlecht für Kaufinteressenten und Mieter: Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, findet die Preisrallye auf den deutschen Immobilienmärkten einstweilen kein Ende. In den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart und Düsseldorf) wurde zuletzt auf Jahressicht ein Preisanstieg von 10 Prozent bei Ein- und Zweifamilienhäusern und von 8,6 Prozent bei Eigentumswohnungen verzeichnet. In den weiteren Großstädten lag die Preissteigerung bei 7,1 bzw. 7,0 Prozent.
Teurer wird es aber auch abseits der urbanen Zentren: Um 4,2 Prozent legten die Wohnimmobilienpreise in ländlichen Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte zu. Daran dürften die günstigen Finanzierungskonditionen großen Anteil haben, die den Kreis möglicher Käufer verbreitern. So gibt es bei guter Bonität mittlerweile schon Immobilienkredite für 0,5 Prozent, Tendenz weiter sinkend. Im bundesweiten Durchschnitt verteuerten sich Behausungen um 5,2 Prozent. Eine Blasengefahr sehen die meisten Experten aber weiterhin nicht.
Altersvorsorgeberatung bei der Deutschen Rentenversicherung? Besser nicht!
mak103067 | Keine Kommentare25.10.2019
163 Auskunfts- und Beratungsstellen unterhalten die 16 Rentenversicherungsträger, aus denen sich die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zusammensetzt. Hier erhalten die Bürger Beratung zu ihrer Altersvorsorge – zu vorhandenen Rentenansprüchen, verbleibenden Lücken und individuell geeigneten Lösungsmöglichkeiten. Dass es mit der Beratungsqualität jedoch nicht weit her ist, hat nun die Stiftung Wartentest angeprangert: Sie attestiert der DRV-Beratung „eine schwache Leistung“, das Gesamturteil lautet „ausreichend“. Zu diesem Urteil kamen die unabhängigen Tester, nachdem sie 80 geschulte Personen als Scheinkunden zu den Beratern geschickt hatten, samt allen relevanten Unterlagen.
Am besten („befriedigend“) konnten die vermeintlichen Experten den Testern noch erklären, wie hoch deren gesetzliche Rente mal ausfallen würde. Der Gesamtüberblick inklusive privater und betrieblicher Ansprüche fiel dann mit „ausreichend“ schon lückenhafter aus. Für den Punkt „Lösen des Beratungsanliegens“ gab es schließlich sogar ein „Mangelhaft“. Das zeigt: Wer eine solide Altersvorsorgeberatung sucht, sollte die DRV-Büros eher meiden und stattdessen auf professionelle, unabhängige Makler setzen.
Mit der jüngsten Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das noch vor Kurzem Unvorstellbare weiter in den Bereich des Möglichen gerückt: Negativzinsen auf Immobilienfinanzierungen. Anders ausgedrückt: Geld bekommen, wenn man sich Geld leiht. In Dänemark muss man bei einigen Banken bereits weniger zurückzahlen, als man aufgenommen hat. Auch deutsche Banken fahren unter Umständen günstiger damit, Geld gegen Negativzinsen zu verleihen, als die Liquidität bei der EZB zu parken und dafür Strafzinsen zu entrichten.
Die meisten Experten halten Negativzinsen auf Großdarlehen wie Immobilienfinanzierungen jedoch weiterhin in der Breite für unwahrscheinlich. Nullzinsen könnten in den kommenden Jahren aber auf die Kunden zukommen, auch wenn einige Banken derzeit Mindestzinsen (im positiven Bereich) für ihr Kreditgeschäft definieren. In der Konsumfinanzierung hingegen gibt es auch hierzulande schon Kredite mit Negativzins – die Kunden müssen nur 99,6 Prozent der geliehenen Summe zurückzahlen.
Das Telematik-Prinzip, für eine vorsichtige Fahrweise mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung belohnt zu werden, findet bei immer mehr Kunden Anklang. Nun ist ein neuer Schub zu erwarten, denn mit Huk-Coburg und Allianz haben die beiden Platzhirsche des Marktsegments angekündigt, ihre Telematik-Tarife für alle Altersklassen zu öffnen. Bisher waren jene jungen Fahrern vorbehalten.
Beide Versicherer wollen ihren Kunden bis zu 30 Prozent Prämienrabatt gewähren, bei der Allianz kommt noch ein Startbonus von 10 Prozent hinzu. Bei anderen Anbietern sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent möglich – in der Theorie. Tatsächlich wird kaum ein Fahrer alle Kriterien für den vollen Rabatt erfüllen können. Wie viele es bisher sind oder welcher Prozentsatz im Durchschnitt eingespart wird, wollen die Telematik-Versicherer nicht verraten. In Branchenkreisen kursiert indes die Annahme, dass nur eine Minderheit der Kunden mehr als 100 Euro im Jahr einspart.
Grundsätzlich jedenfalls sind die Bundesbürger offenbar bereit dazu, Daten über ihr Fahrverhalten im Gegenzug für Kostenvorteile freizugeben. Nur jeder dritte lehnt dies Umfragen zufolge ab. Für rund die Hälfte ist die Höhe des Rabatts entscheidend für ihre Bereitschaft zur Fahrstil-Transparenz.
Ihre eigene Lebenserwartung schätzen die Deutschen im Schnitt rund fünf Jahre niedriger ein, als statistisch angemessen wäre. Wie eine forsa-Umfrage ergab, liegen jüngere Befragte sogar um sieben Jahre daneben, während die älteren sich um rund viereinhalb Jahre verschätzen. Tatsächlich können sie im Bevölkerungsdurchschnitt mit 87,7 Lebensjahren rechnen. Der Hauptgrund für die niedrigen Annahmen dürfte in der Orientierung an verstorbenen Eltern und Großeltern liegen, die aber statistisch weniger alt wurden als die heutigen Generationen.
Für die Ruhestandsplanung und das Vorsorgesparen ist es sinnvoll, von einer realistischen Prognose auszugehen. „Wer seine statistische Lebenserwartung nicht kennt, sorgt womöglich nicht ausreichend vor“, warnt der Geschäftsführer des Versichererverbands GDV, Peter Schwark. Der Verband fordert, die Lebenserwartungsprognose in die geplante Online-Renteninformation aufzunehmen. Um das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ (eigentlich ja „Langlebigkeitschance“) abzusichern und nicht im Laufe des Ruhestands an die Grenzen des privaten Vorsorgevermögens zu gelangen, empfehlen sich Vorsorgeprodukte im Versicherungsmantel mit lebenslanger Rentengarantie.
Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Insofern lohnt es sich oftmals eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Sie schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall.
Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.
mak103067 | Keine Kommentare05.10.2019
An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.